6. Abschnitt
Inkrafttreten und Übergangsbestimmung
Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2019 in Kraft.
(2) , 8 Abs. 3, , , 12, 13, 14 Abs. 4 und 7, , 17 Abs. 1, , 5, 7 und 10, und in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 47/2024 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Weitere Inhalte
Umsetzungshinweis zur ganzen Rechtsvorschrift
Über die bei den jeweiligen Landesgesetzblättern angeführten Richtlinien hinaus setzt dieser Landesrechtsakt in der geltenden Fassung folgende Richtlinien um: CELEX-Nr. 32024L1712, CELEX-Nr. 32024L1346
