Schutz der Interessen der Jagd
Durch die Errichtung des Geheges dürfen die Interessen der Jagd, insbesondere die jagdliche Nutzung, vorhandene Wildwechsel, Äsungsflächen und Einstände des Wildes nicht erheblich beeinträchtigt werden.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Schutz der Interessen der Jagd
Durch die Errichtung des Geheges dürfen die Interessen der Jagd, insbesondere die jagdliche Nutzung, vorhandene Wildwechsel, Äsungsflächen und Einstände des Wildes nicht erheblich beeinträchtigt werden.