Einfriedung der Gehege
Die Höhe der Einfriedung hat bei Dam-, Rot- und Muffelwild 2 m und bei Schwarzwild mindestens 1,50 m zu betragen, wobei bei Schwarzwildgehegen das Gitter 50 cm in die Erde versenkt sein muss.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Einfriedung der Gehege
Die Höhe der Einfriedung hat bei Dam-, Rot- und Muffelwild 2 m und bei Schwarzwild mindestens 1,50 m zu betragen, wobei bei Schwarzwildgehegen das Gitter 50 cm in die Erde versenkt sein muss.