Beschaffenheit der Gehege
Die Gehege haben ausreichende natürliche Äsungs- und künstliche Fütterungsmöglichkeiten, eine ausreichende Wasserversorgung sowie natürliche oder künstliche Deckungen aufzuweisen.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Beschaffenheit der Gehege
Die Gehege haben ausreichende natürliche Äsungs- und künstliche Fütterungsmöglichkeiten, eine ausreichende Wasserversorgung sowie natürliche oder künstliche Deckungen aufzuweisen.