Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes treten folgende landesgesetzliche Rechtsvorschriften außer Kraft:
1. Gesetz über integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (Burgenländisches IPPC-Anlagengesetz - Bgld. IAG), LGBl. Nr. 65/2005;
2. Gesetz über den Zugang zu Informationen über die Umwelt (Burgenländisches Umweltinformationsgesetz 2001 - Bgld. UIG - 2001), LGBl. Nr. 30.
(3) und 3, und in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft; gleichzeitig entfallen bis 6 sowie .
(4) Das Inhaltsverzeichnis, , 2a, 3 Abs. 1 und 2, , , 2 und 3, , 2b und 4, , 9 Abs. 10, , 9b, 12 Abs. 2 bis 4, , , und 4 bis 6, , 32, die Überschrift zu , sowie die Anhänge 1, 2 und 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 41/2014 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft; gleichzeitig entfallen und .
(5) Der Kurztitel, das Inhaltsverzeichnis, , die Überschrift zum 3. Abschnitt, , 3 und 5, und 1a, 2, 6, 6a, 7 und 8, , 15 Abs. 1 und 2, , und 3, , , sowie Anhang 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 25/2016 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft; gleichzeitig entfallen § 15 Abs. 3 und .
(6) in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2018 tritt mit 25. Mai 2018 in Kraft.
(7) Das Inhaltsverzeichnis, die Überschrift zu 2a. Abschnitt Energieeffizienz sowie § 12a, a sowie in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 28/2020 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(8) Das Inhaltsverzeichnis, und Abs. 2, , , 15 und 19 bis 34, , 3, 6 und 8, , und 1b, , bis 3c, und 2d, bis 8d, die Überschrift des , , 4 und 6 bis 6b, , , , , Abs. 2 Z 3 und Abs. 4 Z 2, , 14a Abs. 4 Z 4, § 15 Abs. 3, und bis 14 sowie Anlage 1 bis Anlage 7 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 26/2021 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(9) Das Inhaltsverzeichnis in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 11/2024 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft; gleichzeitig entfällt .
(10) Das Inhaltsverzeichnis und , 8 und 9 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 105/2025 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft; gleichzeitig entfällt der 2a. Abschnitt samt § 12a.
