Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anwendung von BVT-Schlussfolgerungen

(1) BVT-Schlussfolgerungen sind als Referenzdokumente für die Erteilung der Bewilligung für Anlagen gemäß mit dem Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union anzuwenden.

(2) Bis zum Vorliegen von BVT-Schlussfolgerungen gemäß Abs. 1 gelten Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken aus BVT-Merkblättern, die von der Europäischen Kommission vor dem 6. Jänner  2011 angenommen worden sind, als Referenzdokumente für die Erteilung der Genehmigung für eine Anlage gemäß . Davon ausgenommen sind BVT-Schlussfolgerungen zur Festlegung von Grenzwerten gemäß und 2b.