Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Geltungsbereich

Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten für die Finanzgebarung des Landes und sind im Rahmen des Landesvorschlages und des Haushaltsvollzuges anzuwenden.