Anpassung der Wahrungszulagen für das Jahr 2022
Die Überleitungsbeträge als Bemessungsgrundlage für die Wahrungszulage nach oder 8 erhöhen sich bei übergeleiteten Gemeindebediensteten mit 1. Jänner 2022 um 2,85% und danach um 6,40 Euro und werden sodann kaufmännisch auf ganze Cent gerundet. Die bereits erfolgte Überleitung bleibt davon unberührt.
