Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 83/2016
Auf Dienstverhältnisse, die vor dem 1. Jänner 2017 begründet worden sind, ist in der bis zum Ablauf des 31. Dezember 2016 geltenden Fassung anzuwenden.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 83/2016
Auf Dienstverhältnisse, die vor dem 1. Jänner 2017 begründet worden sind, ist in der bis zum Ablauf des 31. Dezember 2016 geltenden Fassung anzuwenden.