Anpassung der Wahrungszulagen für das Jahr 2021
Die Überleitungsbeträge als Bemessungsgrundlage für die Wahrungszulage nach oder 8 erhöhen sich bei übergeleiteten Gemeindebediensteten mit 1. Jänner 2021 um 1,45% und werden sodann kaufmännisch auf ganze Cent gerundet. Die bereits erfolgte Überleitung bleibt davon unberührt.
