2. Abschnitt
Besondere Bestimmungen für pädagogische Fachkräfte der Entlohnungsgruppen l2b1 und l3
Anwendungsbereich
Dieser Abschnitt ist auf jene pädagogischen Fachkräfte anzuwenden, die bereits am 31. August 2016 als pädagogische Fachkraft oder als Betreuungsperson () in einem Dienstverhältnis zu einer burgenländischen Gemeinde gestanden sind und keine Erklärung nach abgegeben haben.
