8a. Abschnitt
Schutz von Eltern und pflegenden Angehörigen
Rechtsfolgen der Verletzung des Diskriminierungsverbotes
(1) Hinsichtlich
1. der Rechtsfolgen einer Verletzung des Diskriminierungsverbotes nach und
2. der Bemessung des Schadenersatzes
gelten die bis 14, 16, 17 und § 18b des Burgenländischen Landes-Gleichbehandlungsgesetzes - Bgld. L-GBG sinngemäß.
(2) Bei der Geltendmachung von Ansprüchen nach Abs. 1 gelten hinsichtlich
1. der Fristen und
2. der Beweislastumkehr
die und 19a des Bgld. L-GBG sinngemäß.
