Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

8a. Abschnitt

Schutz von Eltern und pflegenden Angehörigen

Rechtsfolgen der Verletzung des Diskriminierungsverbotes

(1) Hinsichtlich

1. der Rechtsfolgen einer Verletzung des Diskriminierungsverbotes nach und

2. der Bemessung des Schadenersatzes

gelten die bis 14, 16, 17 und § 18b des Burgenländischen Landes-Gleichbehandlungsgesetzes - Bgld. L-GBG sinngemäß.

(2) Bei der Geltendmachung von Ansprüchen nach Abs. 1 gelten hinsichtlich

1. der Fristen und

2. der Beweislastumkehr

die und 19a des Bgld. L-GBG sinngemäß.