3. Hauptstück
Schlussbestimmungen
Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
Die in diesem Gesetz geregelten Aufgaben der Gemeinde sind, mit Ausnahme des , solche des eigenen Wirkungsbereichs.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
3. Hauptstück
Schlussbestimmungen
Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
Die in diesem Gesetz geregelten Aufgaben der Gemeinde sind, mit Ausnahme des , solche des eigenen Wirkungsbereichs.