Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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3. Abschnitt

Geltungsbeginn

Inkrafttreten; Außerkrafttreten

(1) (Verfassungsbestimmung) Dieses Gesetz tritt mit dem seiner Verlautbarung im Landesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft.

(2) (Verfassungsbestimmung) Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Burgenländische Landesbedienstetenschutzgesetz, LGBl. Nr. 21/1987, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 50/1991, außer Kraft.

(3) Die die , 79, 92, 93a bis 93c, 102 bis 105 sowie die Überschriften zum 2. und 3. Abschnitt des 7. Hauptstückes und zum 3. Abschnitt des 8. Hauptstückes betreffenden Änderungen des Inhaltsverzeichnisses, , , 4 und 5, , a und 7, bis 6, , 2, 5 und 6, bis 5, und 3, , , , 2, 4 und 5, , , und 3, und 5, , bis 4, , , , und 7, erster Satz und Z 1, die Überschrift zu , bis 4, die Überschrift zum 2. Abschnitt des 7. Hauptstückes, erster Satz, die Überschrift zu , bis 4, die Überschrift zum 3. Abschnitt des 7. Hauptstückes, , bis 3, , 4 und 8, und 3, , der 3. Abschnitt des 8. Hauptstückes, , erster Satz, und 2 sowie in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 11/2017 treten mit dem der Kundmachung im Landesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft; gleichzeitig entfallen sowie bis 105.

(4) und 3b in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 25/2020 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft.

(5) und 3b in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 83/2020 tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft.

(6) Das Inhaltsverzeichnis und in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 16/2024 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(7) (Verfassungsbestimmung) Die Überschrift zu und und 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2026 treten rückwirkend mit 2. Oktober 2001 in Kraft.

(8) in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2026 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.