. Der Bund hat die Aufwendungen der ÖBFA unter Einrechnung allfällig geleisteter Vorschüsse in dem Ausmaß abzudecken, in dem diese die Erträge der ÖBFA übersteigen.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Der Bund hat die Aufwendungen der ÖBFA unter Einrechnung allfällig geleisteter Vorschüsse in dem Ausmaß abzudecken, in dem diese die Erträge der ÖBFA übersteigen.