Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Oberarzt oder Oberärztin

Ärzte oder Ärztinnen, die bereits drei Jahre als Facharzt oder Fachärztin tätig waren, dürfen mit Zustimmung des Rechtsträgers der Krankenanstalt die Berufsbezeichnung „Oberarzt“ oder „Oberärztin“ führen.