Turnusarzt oder Turnusärztin
Die in Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin oder zum Facharzt befindlichen Ärzte oder Ärztinnen dürfen die Berufsbezeichnung „Turnusarzt“ oder „Turnusärztin“ führen.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
Turnusarzt oder Turnusärztin
Die in Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin oder zum Facharzt befindlichen Ärzte oder Ärztinnen dürfen die Berufsbezeichnung „Turnusarzt“ oder „Turnusärztin“ führen.