Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Turnusarzt oder Turnusärztin

Die in Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin oder zum Facharzt befindlichen Ärzte oder Ärztinnen dürfen die Berufsbezeichnung „Turnusarzt“ oder „Turnusärztin“ führen.