Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Bereichsleitender Oberarzt oder Bereichsleitende Oberärztin

Ärzte oder Ärztinnen, die mit der Leitung eines medizinischen Bereiches in einer Abteilung betraut sind, dürfen mit Zustimmung des Rechtsträgers der Krankenanstalt die Berufsbezeichnung „Bereichsleitender Oberarzt“ oder „Bereichsleitende Oberärztin“ führen.