Investitionszuschüsse
Investitionszuschüsse des SAGES, des Landes oder von Gemeinden und Gemeindeverbänden zu Ausgaben, die gemäß und 2 betriebsabgangserhöhend verrechnet wurden, sind als Einnahmen des Krankenhauses zu verrechnen. Sofern diese Einnahmen nicht im Jahr der Aktivierung der Anlagezugänge fließen, sind sie fiktiv, analog zum jeweiligen Anlagenzugang, anzusetzen.
