Spenden
Spenden sind als Einnahmen der Krankenanstalt zu behandeln, soweit sie nicht für Erweiterungsinvestitionen zweckgewidmet wurden.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
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Spenden sind als Einnahmen der Krankenanstalt zu behandeln, soweit sie nicht für Erweiterungsinvestitionen zweckgewidmet wurden.