Pensionen (Ruhe- und Versorgungsgenüsse)
Pensionsbeiträge von Bediensteten der Krankenanstalten sind auf der Einnahmenseite, Pensionen für Bedienstete der Krankenanstalten auf der Ausgabenseite anzusetzen.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Pensionen (Ruhe- und Versorgungsgenüsse)
Pensionsbeiträge von Bediensteten der Krankenanstalten sind auf der Einnahmenseite, Pensionen für Bedienstete der Krankenanstalten auf der Ausgabenseite anzusetzen.