Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Der gemeinsame Auftrieb von Reagenten oder nicht untersuchten Tieren auf Weiden, Ausläufe, Viehmärkte, Tierschauen, Tierauktionen, Absatzveranstaltungen und dergleichen sowie das gemeinsame Tränken solcher Tiere mit Nichtreagenten ist verboten.