Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Rinder (einschließlich Kälber) und Ziegen, welche zu Zucht- oder Nutzzwecken in das Burgenland eingebracht werden sollen, müssen aus tuberkulosefreien Beständen stammen und mit gültigen Zeugnissen über Tuberkulosefreiheit gedeckt sein.