Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Sämtliche in diesem Gebiet vorhandenen über 6 Wochen alten Rinder und über 1 Jahr alten Ziegen sind mittels Intrakutanprobe zu untersuchen und im rechten Ohr durch Ohrmarken zu kennzeichnen.