Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Tierbesitzer sind verpflichtet, die Untersuchung und die Kennzeichnung ihrer Rinder und Ziegen zu einem durch besondere Anordnung festzusetzenden Zeitpunkt durchführen zu lassen und haben die zur Durchführung der Untersuchung und Kennzeichnung erforderliche Hilfeleistung beizustellen.