Das Tuberkulosebekämpfungsverfahren ist auf sämtliche Rinder- und Ziegenbestände des Landes, die bisher dem freiwilligen Bekämpfungsverfahren noch nicht unterzogen wurden, auszudehnen.
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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Das Tuberkulosebekämpfungsverfahren ist auf sämtliche Rinder- und Ziegenbestände des Landes, die bisher dem freiwilligen Bekämpfungsverfahren noch nicht unterzogen wurden, auszudehnen.