Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die monatliche Aufwandsentschädigung der Bezirksbauernkammerobmänner beträgt nachfolgenden gestaffelten Prozentsatz des Bezuges gemäß § 23 Abs. 1 Z 2 des NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetzes 1997, LGBl. 0032:

Wahlberechtigte je Bezirksbauernkammerbereich

%

bis 2000

10

von 2001 bis 3500

13,33

von 3501 bis 5000

16,66

ab 5001

20