Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Eisenbahnzufahrtsstraße von der B 56 - Geschriebensteinstraße bei km 27,460 bis zur Haltestelle Burg-Eisenberg, mit einer Gesamtlänge von 310 m wird als Eisenbahnzufahrtsstraße aufgelassen.