Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten in der Verordnung der Bgld. Landesregierung vom 15. 10. 1934, LGBl. II, Nr. 3/1934, die Ziffer 10 des Abschnittes A, die Ziffer 10 des Abschnittes B und die Ziffer 3 des Abschnittes E außer Kraft.