Die Eisenbahnzufahrtsstraße beginnend von der Landesstraße 114 - Zubringer Müllendorf - bis zum Bahnhofsvorplatz, mit einer Länge von 6 m wird als Eisenbahnzufahrtsstraße aufgelassen.
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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Eisenbahnzufahrtsstraße beginnend von der Landesstraße 114 - Zubringer Müllendorf - bis zum Bahnhofsvorplatz, mit einer Länge von 6 m wird als Eisenbahnzufahrtsstraße aufgelassen.