Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Eisenbahnzufahrtsstraße beginnend von der Hauptstraße in Weiden/See bis zum Bahnhof Weiden/See, mit einer Länge von 71 m wird als Eisenbahnzufahrtsstraße aufgelassen.