Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Eisenbahnzufahrtsstraße in Mönchhof, beginnend von der Einmündung in die B 51 bis zum Bahnhofvorplatz des Bahnhofes Mönchhof, mit einer Länge von 568 m, wird als Eisenbahnzufahrtsstraße aufgelassen.