Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Eisenbahnzufahrtsstraße in Gols, beginnend von der nach Podersdorf führenden Straße bis zum Magazinsplatz des Bahnhofes Gols, mit einer Länge von 157 m, wird als Eisenbahnzufahrtsstraße aufgelassen.