Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Die Eisenbahnzufahrtsstraße in Frauenkirchen, beginnend von der Einmündung in die Neustiftstraße bis zum Bahnhofsgebäude in Frauenkirchen, mit einer Länge von 302 m, wird als Eisenbahnzufahrtsstraße aufgelassen.