Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Eisenbahnzufahrtsstraße von der bei Kilometer 11,925 der Frauenkirchner Landesstraße beginnenden Ortsstraße bis zum Bahnhofsvorplatz, mit einer Länge von 120 m wird als Eisenbahnzufahrtsstraße aufgelassen.