Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Eisenbahnzufahrtsstraße beginnend vom Glockenturm in der Gemeinde Pamhagen bis zum Magazinplatz des Bahnhofes Pamhagen, mit einer Länge von 905 m wird als Eisenbahnzufahrtsstraße aufgelassen.