Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Der Anpassungsfaktor für die Anpassung der Betragsgrenzen des § 18 Abs. 1 und des § 103 Abs. 3 und 4 sowie für die Anpassung des Divisors in wird für das Jahr 2026 mit 1,027 festgesetzt.