Spätere Veränderungen des Verlaufes der Kutschenitza haben auf den in festgelegten Verlauf der Staatsgrenze keinen Einfluß.
Anm: in der Fassung LGBl. Nr. 71/1976
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Spätere Veränderungen des Verlaufes der Kutschenitza haben auf den in festgelegten Verlauf der Staatsgrenze keinen Einfluß.
Anm: in der Fassung LGBl. Nr. 71/1976