Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Spätere Veränderungen des Verlaufes der Kutschenitza haben auf den in festgelegten Verlauf der Staatsgrenze keinen Einfluß.

Anm: in der Fassung LGBl. Nr. 71/1976