Der Verlauf der Staatsgrenze wird im gesamten Grenzabschnitt III durch die Anlagen
5 (Grenzbeschreibung),
6 und 7 (Koordinatenverzeichnisse) und
8 (Grenzplan im Maßstab 1 : 1000)
bestimmt.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Der Verlauf der Staatsgrenze wird im gesamten Grenzabschnitt III durch die Anlagen
5 (Grenzbeschreibung),
6 und 7 (Koordinatenverzeichnisse) und
8 (Grenzplan im Maßstab 1 : 1000)
bestimmt.