Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Der Verlauf der Staatsgrenze wird im gesamten Grenzabschnitt III durch die Anlagen

5 (Grenzbeschreibung),

6 und 7 (Koordinatenverzeichnisse) und

8 (Grenzplan im Maßstab 1 : 1000)

bestimmt.