Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Grundstücke Nr. 853/5, 853/6, 853/7, 853/8, 853/26, 853/27 und 1382/20 der Katastralgemeinde Ferschnitz werden von der Marktgemeinde Ferschnitz abgetreten und der Marktgemeinde Blindenmarkt zugewiesen.