Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Grundstücke Nr. 164/19, 164/20, 164/27, 164/30, 164/31 und 188/7 der Katastralgemeinde Blindenmarkt werden von der Marktgemeinde Blindenmarkt abgetreten und der Marktgemeinde Ferschnitz zugewiesen.