Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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*) Abgabenbehörde der Gemeinden

Zur Verwaltung, einschließlich der Vollstreckung, der Gemeindeabgaben ist der Bürgermeister zuständig.

*) Fassung LGBl.Nr. 34/2018