*) Abgabenbehörde der Gemeinden
Zur Verwaltung, einschließlich der Vollstreckung, der Gemeindeabgaben ist der Bürgermeister zuständig.
*) Fassung LGBl.Nr. 34/2018
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
*) Abgabenbehörde der Gemeinden
Zur Verwaltung, einschließlich der Vollstreckung, der Gemeindeabgaben ist der Bürgermeister zuständig.
*) Fassung LGBl.Nr. 34/2018