Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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II. Hauptstück Abgabenbehörden

*) Abgabenbehörde des Landes

Zur Verwaltung, einschließlich der Vollstreckung, der Landesabgaben ist die Landesregierung zuständig.

*) Fassung LGBl.Nr. 44/2013