Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gleichmäßige Pensionsanpassung für Leistungsberechtigte

. Das Ausmaß der zusätzlichen Zuweisung zur Schwankungsrückstellung hat die in der Vergangenheit erfolgten Pensionsveränderungen zu berücksichtigen.