Bemessungsgrundlagen
Die Abgabe ist nach der Nutzfläche der Wohnung und den Kalenderwochen im Jahr ohne Wohnsitz zu bemessen.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Bemessungsgrundlagen
Die Abgabe ist nach der Nutzfläche der Wohnung und den Kalenderwochen im Jahr ohne Wohnsitz zu bemessen.