Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Fristen

Die Vertragsparteien können in ihrem innerstaatlichen Recht Folgendes vorsehen:

a) relative und/oder absolute Fristen, auch in Bezug auf Abhilfemaßnahmen, und

b) den Beginn des Zeitraums, ab dem eine Frist läuft.