Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Außerkrafttreten

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über Zusatzleistungen in Landeskrankenanstalten, LGBl. Nr. 21/2013, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 6/2025, außer Kraft, sie ist jedoch auf jene Leistungen weiterhin anzuwenden, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung erbracht wurden.