Außerkrafttreten
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über Zusatzleistungen in Landeskrankenanstalten, LGBl. Nr. 21/2013, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 6/2025, außer Kraft, sie ist jedoch auf jene Leistungen weiterhin anzuwenden, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung erbracht wurden.
