Zusammensetzung
. Der statistische Beirat setzt sich aus Vertretern der im § 13 Abs. 2 des Wiener Statistikgesetzes angeführten Bereiche zusammen.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
Zusammensetzung
. Der statistische Beirat setzt sich aus Vertretern der im § 13 Abs. 2 des Wiener Statistikgesetzes angeführten Bereiche zusammen.