Steuersatzänderungen
1. Die zuständige österreichische Behörde informiert die zuständige liechtensteinische Behörde schriftlich über Steuersatzänderungen im österreichischen Recht, die die Zuwendungssteuer betreffen.
2. gilt sinngemäß.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Steuersatzänderungen
1. Die zuständige österreichische Behörde informiert die zuständige liechtensteinische Behörde schriftlich über Steuersatzänderungen im österreichischen Recht, die die Zuwendungssteuer betreffen.
2. gilt sinngemäß.