Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Steuersatzänderungen

1. Die zuständige österreichische Behörde informiert die zuständige liechtensteinische Behörde schriftlich über Steuersatzänderungen im österreichischen Recht, die die Zuwendungssteuer betreffen.

2. gilt sinngemäß.