Änderung der Bezeichnung oder der Zuständigkeit von Behörden
Über Änderungen der für die Durchführung des vorliegenden Vertrages zuständigen Behörden und Zentralstellen unterrichten die Vertragsstaaten einander schriftlich auf diplomatischem Wege.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Änderung der Bezeichnung oder der Zuständigkeit von Behörden
Über Änderungen der für die Durchführung des vorliegenden Vertrages zuständigen Behörden und Zentralstellen unterrichten die Vertragsstaaten einander schriftlich auf diplomatischem Wege.